Behandlungen
Geeignet ist die Osteopathie für Frauen und Männer, vom Säugling bis zum älteren Menschen. Bei Schulter-, Nackenproblemen, Rückenschmerzen, Hüft- und Kniebeschwerden. Bei Magen- Darmstörungen, nach operativen Eingriffen und Narben. Bei Schwindel, Migräne und Nasennebenhöhlenproblemen. Bei Menstruationsbeschwerden, Problemen in den Wechseljahren und nach gynäkologischen Eingriffen. Bei Säuglingen, Kleinkindern mit Schädelverformungen, Schiefhals und Wirbelsäulenschäden.
Behandlungsgebiete
- Osteopathische Behandlungen
- Säuglinge/Kinder
- Erwachsene
- Craniosacrale Behandlungen
- Rückenschule
- Ernährungsberatung
Behandlung von Säuglingen und Kindern
Die pädiatrische Osteopathie ist eine Spezialdisziplin, die ein weiteres Studium erfordert, um die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Behandlung von Säuglingen und Kindern zu erwerben. In der Behandlung von Säuglingen und Kindern wird ein umfangreiches Wissen über die körperliche Entwicklung, Sinneswahrnehmung und emotionale Entwicklung vorausgesetzt.
Zu den Kenntnissen zählen u.a.:
- die Entwicklung im Mutterleib
- der Geburtsprozess
- Anatomie des Neugeborenen
- physiologische und psychologische Veränderungen während der Wachstumsphasen des
Kindes versehen
- emotionale Einschnitte, die körperliche Auswirkungen auf das Kind haben können, erkennen, z.B. Eine schwierige Schwangerschaft oder Geburt
Die Behandlungstechniken bei Kindern sind sehr sanfte Techniken, meist Fasziale Techniken.
Zumeist reagieren die Kinder sehr schnell auf die Behandlung, weil die Einschränkungen noch nicht so lange bestehen, wie bei einem Erwachsenen.
Behandlungskosten
Die Osteopathie ist mittlerweile im Leistungskatalog vieler gesetzlicher Krankenkassen enthalten, z.B. Die Techniker Krankenkassen
www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096
Private Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten teilweise - in jedem Fall ist es aber anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die jeweiligen Fragen der Kostenübernahme zu klären. Ärzte und Heilpraktiker rechnen osteopathische Leistungen nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab.